Impressum

Datenschutzerklärung

freie webzet - Blog für Bamberg (29.1.2022)
Verantwortlich i.S.d.P.: Dieter Weinsheimer (mdw), Mitglied des "Deutschen Fachjournalistenverbands", Nr. 1611996;
Oberer Stephansberg 42b, 96049 Bamberg
Aus den Beiträge Dritter - z.B. von den Pressestellen der Stadt Bamberg oder der Stadtwerke GmbH - erstellte Blogs sind gekennzeichnet. In der Regel ist der volle Name angegeben. In Einzelfällen behalten sich freie Textzulieferer vor, ungenannt zu bleiben oder unter Pseudonym zu schreiben. Die Identität ist dem verantwortlichen Redakteur aber immer bekannt. Kürzel "redak" = Redaktion.
Kontaktnahme: Die hier angegebeneE-mail-Adresse wurde immer wieder missbräuchlich benutzt. Deshalb wird empfohlen, evtl. Botschaften an die Webzet über die Kommentarfunktion zu schicken. Diese wird gelesen und verlässlich nicht veröffentlicht. Telefon: 0951/12915 oder 0151 40070601

Selbstverständnis der "freie webzet“
Die webzet-Beitäge sind in der Regel Berichte, die sich entweder aus den Besuch von Stadtratssitzungen, Veranstaltungen und aus den Pressemitteilungen verschiedener Organisationen oder Einrichtungen ergeben. Mittlerweile werden auch "Blogs" zu bestimmten Themen verfasst. Weil bei Blogs die Hintergrundinformationen aus verschiedenen Gründen nicht immer so möglich sind wie man sich unter journalistische Ansprüchen wie z.B. bei Tagezeitungen wünscht, haben diese Blogs bzw. Posts bisweilen eine sehr persönliche Note. Explizite Kommentare oder Meinungen werden aber nach wie vor erkennbar gekennzeichnet. Im Vorspann eines Themablogs finden die Kriterien des "Microbloggings" Anwendung: Ein Vorspann ist begrenzt auf 220 Zeichen. Die Blogs weisen ebenso wie die Berichte in der Regel eine bestimmte Struktur auf, die sich z.B. in der Unterteilung mit (mind.) zwei Absatzunterschriften zeigt.
Die geposteten Artikel können aufgerufen werden, wenn man nach unten scrollt, wobei die neuesten Beiträge zuerst angezeigt werden. Die verschiedenen Blogs und Berichte können mit einer Such-Funktion gefunden werden.
Posts zu einem bestimmten Thema sind aufgrund der bisweilen schwierigen Hintergrundinformation nicht in regelmäßigen Abständen möglich. Die  webzet ist aber bemüht, innerhalb einer Woche mehrere Artikel bzw. Blogs zu eröffentlichen. Dabei sollen möglichst aktuelle Themen und Geschehnisse aufgegriffen werden und wenn es geboten erscheint, diese auch zu aktualisieren. Die webzet will mit ihren Blogs Informationen weitergeben und eine alternative Wissensplattform darstellen. Das Bloggen bietet den/m Schreiber/n auch die Möglichkeit, sein Wissen mit anderen zu teilen. Über die Kommentarfunktion zu jedem Blog können die Leser und Leserinnen zu den Inhalten Stellung nehmen und damit anderen Lesern/innen ihre Meinung bzw. Wissen mitteiluen. Für die Webzet stellen sie ein wichtiges Feedback dar.

Beanstandung von Artikeln
Sollte der Inhalt eines Blogs oder Berichts von einem Betroffenen als nicht korrekt wahrgenommen werden, so besteht die Möglichkeit nach Kontaktaufnahme eine zu Recht beanstandete Passage unverzüglich zu entfernen zu lassen oder in den Tagen darauf einen ergänzenden Bericht online zu stellen. Das kann in Form einer Richtigstellung oder eines Interviews geschehen. Gefälligkeitsberichte wird es allerdings nicht geben. 

Das Erstellen von Blogs und Berichten erfordert mitunter viel Arbeit. Im Falle der Webzet ist der wichtiger Beweggrund für die Erstellung von Blogs, sich durch die Informationsweitergabe und Stellungnahme zum Stadtgeschehen für ein paar Stunden in der Woche zu beschäftigen.
Dabei ist von grundsätzlciher Bedeutung, dass mit der Erstellung der Artikel kein Einkommen erzielt wird: Schreiber der webzet werden also nicht bezahlt. Mögliche Werbung für Dritte ist die Ausnahme und erfolgt kostenlos.
Die Webzet-Blogs sind in der Regel auf die Dauer eines Jahres freigeschaltet. Sollte das Thema immer noch in der Diskussion sein, dann kann diese Zeit verlängert werden.

 

Disclaimer - Haftungsausschluss
Obwohl sich die webzet in ihren Blogs und Berichten um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte bemüht, kann hierfür keine Garantie übernommen werden. Nach § 7 Absatz 1 TDG sind wir als Anbieter nur für eigene Inhalte auf unseren Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Eine Verpflichtung zur Überwachung übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen besteht jedoch nicht. Sobald uns Rechtsverstöße bekannt werden, werden die entsprechenden Inhalte umgehend entfernt. Das gilt auch für Links auf externe Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser verlinkten Webseiten hat die webzet keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren uns keine Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der von uns verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß können wir nicht leisten.
Für die Sicherheit der Datenübertragung im Internet, insbesondere per E-Mail, können wir keine Gewähr übernehmen.
Im Falle der Erhebung oder Wiedergabe personenbezogener Daten in Blogs der webzet erfolgt die Preisgabe dieser Daten grundsätzlich auf freiwilliger Basis oder wenn ein nachvollziehbares öffentliches Interesse besteht. Das gilt insbesondere auch für die Berichterstattung. Die Entscheidung, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, erfolgt nach publizistischen Kriterien. Zum Beispiel als Beitrag für eine öffentliche Diskussion oder als Information über Vorgänge oder Inhalte, die von allgemeinem Interesse sind oder sein können.

Kommentare auf der Standardseite
Die Blogs und Berichte der webzet sollen stets zur Diskussion und Kommentierung anregen. Wir freuen uns über Ihre Kommentare und eine sachliche Diskussion der Themen. Bitte beachten Sie deshalb die "Richtlinien für Kommentare".

Achtung! Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt zu uns!
Sollte die Aufmachung oder der Inhalt eines Blogs oder Berichts der webzet Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzten, so erwarten wir einen entsprechenden Hinweis ohne Kostennote. Die unverzügliche Entfernung der zu Recht beanstandeten Passage oder eines Bildes wird garantiert, ohne dass die Einschaltung eines Rechtbeistandes vom Beschwerdeführer aus erforderlich ist. Das gilt insbesondere für Bilder, die im Internet bisweilen ohne klaren Ursprungshinweis zu finden sind.
Sollten dennoch von einem Beschwerdeführer Kosten ausgelöst werden, ohne dass zuvor eine Kontaktaufnahme mit uns erfolgt ist, werden wir diese voll umfänglich zurückweisen. Wir danken für das Verständnis.
Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.
Gerichtsstand ist Bamberg.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG gemäß der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Die WeBZet entnimmt den umfangreichen Rechtsregeln, dass für sie nur der Aspekt Schutz von personenbezogenen Daten eine Rolle spielt. Diese Daten dürfen in aller Regel nicht erhoben oder verarbeitet, nicht gespeichert und nicht weitergegeben werden, sofern keine andere Rechtsvorschrift Abweichendes bestimmt.
Die webzet-blog sieht den persönlichen Datenschutz bei der Verwendung von Personenbildern und bei der Kommentarfunktion tangiert. Dabei kann die webzet in ihren Blogs grundsätzlich die besonderen Rechte des Medienprivilegs für sich in Anspruch nehmen.

Personen als „Beiwerk“

Im Rahmen der sich entwickelnden Diskussion (und noch möglichen Rechtsprechung) über das Fotorecht von Journalisten, wird derzeit davon ausgegangen, dass auch auf der Basis der DS-GVO das Medienprivileg gilt. Das heißt, es gelten weiterhin die alten Regelungen - sowohl für die Aufnahme eines Fotos als auch für dessen Veröffentlichung.
Dabei erlaubt das Kunsturhebergesetz (§ 22) die Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung von Personenfotos grundsätzlich nur mit Einwilligung - es sei denn, es gilt eine der gesetzlichen Ausnahmen aus (KUG § 23). Hiernach sind Veröffentlichungen von Fotos, die im Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis stehen, sowie Fotos von Versammlungen oder Landschaften, auf denen Personen als „Beiwerk“ zu sehen sind, in der Regel auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt.

"Berechtigtes Interesse"  des Verarbeiters (Berichterstatter)

Die Erlaubnisnorm „berechtigtes Interesse“ wird laut Diskussion in Zukunft – vor dem Hintergrund der Neuen EU-DS-GVO - besonders wichtig werden. Sie ermöglicht die Datenverarbeitung ohne Einwilligung der Betroffenen, wenn eine ausführliche Interessenabwägung im Einzelfall zugunsten des Verarbeiters (= webzet als Blogger im Interesse der Bamberger Öffentlichkeit) ausfällt. Unter einem „berechtigten Interesse“ versteht man das rechtliche, tatsächliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse, das von der Rechtsordnung anerkannt wird. Wenn klar ist, welcher Zweck mit der Verarbeitung verfolgt wird, ist zu prüfen, ob die Interessen bzw. Grundrechte und EU-Grundfreiheiten des Betroffenen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten weniger Gewicht haben als das Eigeninteresse des Verarbeiters.
Näheres zum berechtigten Interesse findet sich im „Erwägungsgrund 47“ zur DS-GVO. Danach ist vor allem zu prüfen,
„ob eine betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten und angesichts der Umstände, unter denen sie erfolgt, vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird.“
Wenn also jedem klar ist, dass die Daten so, wie sie verarbeitet werden, auch üblicherweise genutzt werden, spricht das für das überwiegende berechtigte Interesse des Verarbeiters.
In Art. 21 Abs. 2 DS-GVO wird ein jederzeitiges Widerspruchsrecht im Falle der Direktwerbung eingeführt. Sollte der berechtigte Widerspruch beim Verantwortlichen eingehen (s. Impressum u.), sind die Blogs der webzet so aufgestellt, dass personenbezogene Daten sofort gelöscht werden können.
Aufgrund der risikobelasteten Rechtslage wird aber die webzet zu ihrem allgemeinen Eigenschutz in Zukunft Personenbilder noch mehr als bisher unidentifizierbar machen oder ganz darauf verzichten (z.B. von einer Bürgerversammlung, i.d. R. von hinten fotografiert).

Datenspeicherung im Rahmen der Kommentarfunktion

Die webzet-blog bearbeitet und speichert keine Daten. Einzige Ausnahme sind die im Rahmen von Kommentaren zugesendeten E-Mail- und IP-Adressen. Sie werden vom verwendeten Programm "jcomments" automatisch gespeichert. Die E-mail- Adressen werden benötigt, um eine/n Kommentator/in im Bedarfsfall anschreiben oder auch blocken zu können. Die IP-Nummern werden gespeichert, um erforderlichenfalls bei Rechtsverletzungen (z.B. Verleumdungen etc.) den/die Kommentator/in - entweder mit ihrem/seinem Einverständnis oder durch richterlichen Beschluss ausfindig machen zu können. Halten Sie sich deshalb an die von der WeBZet verlangten "Regeln für Kommentare".
Da die webzet-Blogs i.d.R. nach einem Jahr von der Seite genommen werden, trifft das auch für die Kommentare zu. Auf Wunsch eines/r Schreiber/in kann ein Kommentar auch vorzeitig entfernt werden. Die dafür notwendigen Adressen der webzet (Tel., E-Mail) können dem unten stehenden allgemeinen Impressum entnommen werden. Wer also einen Kommentar abgibt, erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre E-Mail- und IP-Adresse vom Kommmentarprogramm für die Erscheinungszeit des Blogs gespeichert werden.
Die webzet versichert, dass diese Daten - außer in den vorstehend genannten Fällen - weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden. Weitere Daten werden nicht erfasst.
Die webzet  hat zum Schutz ihrer Kommentarspalte das ReChaptcha von Google eingebaut. Da weiterhin meist fremdländische Text zugesendet werden, wird auf dieses Schutzprogramm nicht verzichtet. Es kann allerdings sein, dass Google  von den Kommentatoren Daten absammelt. Bedenken Sie diese Möglichkeit.

Zugriffszählung im Back- und Frontend

Im Backend der WeBZet wird die Gesamtzahl der Erstzugriffe von Nutzern auf den jeweiligen Artikel angezeigt = jeweils ein Klick auf "weiterlesen". Auf der dem Nutzer sichtbaren Seite (Frontend) handelt es sich um Bruttozahlen = fast jeder beliebige Klick im Angebotsbereich. Aus den Nettozahlen im Backend können keine weiteren Informationen entnommen werden.
Der Zugang zum Backend der WeBZet ist nur dem verantwortlichen Redakteur möglich. Das dazu notwendige Benutzer- und das Passwort werden regelmäßig gewechselt.
Die Veröffentlichung der WeBZet-Artikel auf Facebook oder Twitter begrenzt sich auf das Titelbild und den Vorspann. Der Haupttext der jeweiligen Artikel kann durch Anklicken aufgerufen werden. Die WeBZet sieht die Zuständigkeit für die Maßgaben nach der DS-GVO bei diesen beiden Medien. Ihr ist bekannt, dass es im High-IT-Bereich Möglichkeiten geben soll Daten abzugreifen. Das liegt weder im Interesse noch im Aktionsbereich der webzet. Sie empfiehlt deshalb, vornehmlich die Originalseite www.freie-webzet.de aufzurufen, insbesondere wenn Sie einen Beitrag kommentieren wollen.

Der von der webzet benutzte Counter-ID (www.counter.gd) speichert folgende Nutzungsdaten:

die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
den Namen der Datei,
das Datum und die Uhrzeit der Abfrage,
die übertragenen Datenmenge,
den Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden),
Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers,
die IP-Adresse des anfragenden Rechners
Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigten Interessen des Verantwortlichen).
Die o.g. Gründe stellen auch das berechtigte Interesse für die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Die webzet und die für die Pflege der Seite Verantwortlichen verwenden und speichern diese Daten nicht. Sie können sie auch nicht erfassen; sie interessiert einzig die Anzahl der Zugriffe.

Nach bestem Wissen und Gewissen

Die webzet ist dankbar, wenn von fachkundiger Seite auf Fehleinschätzungen oder Mängel bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung hingewiesen würde. > s. oben: "Beanstandungen bei Berichten" oder "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt zu unsDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese Darlegung wird im Zuge neuer Erkenntnisse fortgeschrieben. Die webzet ist nach bestem Wissen und Gewissen bestrebt, den Anforderungen der europäischen DS-GVO zu entsprechen.

9.03.2022

CFRA2
Im heutigen Ft ruft laut einer Pressemitteilung „Bambergs Mitte“ die Bürger zu Spenden auf, um dem Stadtmarketing 7000,00€ zukommen zu lassen, damit dieser den Sandmann-Faschingszug durchführen kann.
Bedeutet das:
o Starke zahlt (gottseidank) keinen Einzelzuschuß für dieses Lärmevent?
o "Bamberg Mitte" steht hinter Sandmanns Fake-Accounts?
o Oder wird das doch der BV-Mitte übernehmen?
Da sollte mal nacxhgehakt werden!
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Bewertungsbilanz 21.01.23: +0 / 0-

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CFRA2
2 Anregungen habe ich noch zur neuen Kommentarfunktion:
1. (Optisch) Die Gefällt mir / … nicht Null (0) nicht rot, sondern schwarz (oder grau) darstellen.
2. Wenn sie zu Kommentar +/- Klicks auch die MAC-Adresse in ihrem Blog bekommen sollten, lieber diese, als die IP-Adresse speichern um zu verhindern, daß diese von einer Person ins neg. bzw. positive massiv verschoben werden. (z.B.: Telekom erlaubt jederzeit sich neu zu verbinden, bzw. das geschieht automatisch jeweils um Mitternacht, und das immer mit einer neuen IP-Adresse!)

Webzet: Danke, aber die webzet will sich an die rechtlichen Vorgaben halten und diese sind (auch) in diesem Programm berücksichtigt. Gegen Störer, die sich an keine Regeln halten und sich zudem entsprechend tarnen können, kann derzeit wenig unternommen werden.
Die Farben für Plus und Minus sind vom Programm vorgegeben und können nicht verändert werden. Das jetzt benutzte RScomments gilt als eines der besten Kommentarprogramme.

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